bedarfsorientierter Energieausweis

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bedarfsorientierte Energieausweise für:
- alle neu errichteten Gebäude,
- geänderten oder erweiterten Gebäude,
- Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977
auszustellen sind.