verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass verbrauchsorientierte Energieausweise nur noch für:
- Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen
oder
- Gebäude mit 1-4 Wohnungen und Bauantrag nach dem 01.11.1977
zugelassen sind!
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass verbrauchsorientierte Energieausweise nur noch für:
oder
zugelassen sind!